Die im Plangebiet vorhandene flächige Fassadenbegrünung aus selbstklimmendem wilden Wein ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang in gleichartiger Ausführung zu ersetzen. Im Abstand von 8 bis 15 m sind die auf der ganzen Länge der Ostseite des denkmalgeschützten Gebäudeteils und der Nordseite des zur Bieberstraße gewandten Gebäudeteils sowie die im Abstand von bis zu 20 m auf der Südseite des denkmalgeschützten Gebäudeteils vorhandenen Wuchsstandorte der Pflanzen als offene Vegetationsflächen zu erhalten beziehungsweise auszubilden und vor Verdichtung zu schützen.