• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_8e69df57-d247-440d-b092-e07d19c617f9

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird. Ein Heizwerk ist nur auf der im Plan gekennzeichneten Fläche zulässig. Geschoßflächenzahl und Traufhöhe gelten nicht für das Heizwerk.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung