Für die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume und Sträucher
sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu
verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume
müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige
Bäume von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über
dem Erdboden gemessen, aufweisen.