• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_8f39ba26-afc6-4b87-a3ca-988fff55af2b

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde14
    xpPlanDate
    • 2013-07-08
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im Gewerbegebiet sind - mit Ausnahme von Gebäuden, die der Unterbringung von Büro- und Verwaltungseinrichtungen dienen - die von außen sichtbaren Teile der Fassade in Metall in den Farben Grau- und Weißaluminium auszuführen. Durch Architekturelemente ist eine vertikale und horizontale Gliederung der Fassaden vorzunehmen. Die Fassadenansichten von Gebäuden, die der Unterbringung von Büro- und Verwaltungseinrichtungen dienen, sind in rotem Ziegel zu verblenden. Spiegelnde Oberflächen sind unzulässig. Großwerbeanlagen von mehr als 10m² sowie Werbeanlagen oberhalb der Dachkante werden ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung