Im mit „WA 1“ bezeichneten Wohngebiet ist das Dach des
maximal viergeschossigen Gebäudes als Flachdach oder
flach geneigtes Dach bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden,
wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem
mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und extensiv zu begrünen ist.