Innerhalb der Fläche für Sportanlagen, der Flächen für den Gemeinbedarf und des Gewerbegebietes sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen mit hellen Belägen zu versehen und in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustel-len.