Auf der privaten Grünfläche - Dauerkleingärten - südlich Ebeersreye ist innerhalb des durch Baugrenzen bezeichneten überbaubaren Grundstückteils nur ein Vereinshaus mit den für die Nutzung der Kleingärten notwendigen Räumen zulässig. Im Übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus unzulässig.