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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn78
    xpPlanDate
    • 2020-06-18
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Sträucher mit einer Mindesthöhe von 100 cm zu verwenden. Je 2 m² Pflanzfläche ist ein Strauch zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung