Im allgemeinen Wohngebiet sind an den nach Osten gerichteten Wänden der Baukörper 5 Fledermauskästen an geeigneten Stellen anzubringen und zu unterhalten. An den nach Nordosten und Osten gerichteten Wänden sind 5 Doppelnistkästen für Sperlinge an geeigneten Stellen anzubringen und zu unterhalten. Zusätzlich sind 5 Nistkästen für Dohlen fachgerecht an Bäume anzubringen und zu unterhalten.