Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Im Bereich der unterirdischen Sielleitung ist eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m, im Bereich der Revisionsschächte von mindestens 5 m einzuhalten.