Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen, Feuerwehraufstellflächen, Müllstandorten und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen.