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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued31
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht im allgemeinen Wohngebiet umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten, sowie die Befugnisse der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung