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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal34
    xpPlanDate
    • 2017-01-17
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von 1,5 m nicht überschreiten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung