Auf den Flurstücken 7226 sowie 9035 und 9037 der Gemarkung
Schnelsen sind innerhalb der festgesetzten Baugrenzen,
westlich und östlich des eingetragenen Geh-, Fahr und
Leitungsrechtes, die zu errichtenden Gebäude jeweils
als zwei Einzelgebäude mit den erforderlichen Abstandsflächen
zu errichten.