Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 m², bei der geschlossenen Bebauung mit Sielanschlüssen 450 m², bei Reiheneinzelhäusern 200 m² sein. Bei einigen rot umrandetet Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 1500 m² bzw. 2500 m² groß sein.