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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese52
    xpPlanDate
    • 2023-03-16
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind die Leuchtmittel von Außenleuchten mit einer Wellenlänge zwischen 540 und 700 Nanometern und einer korrelierten Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin auszustatten. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Lichtquellen sind nach oben sowie seitlich abzuschirmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung