In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
In den allgemeinen Wohngebieten auf den Flurstücken 3362 und 3440 bis 3444 der Gemarkung Bergedorf sind Außenwände von Gebäuden und sichtbares Mauerwerk in roten Vormauersteinen auszuführen.