Auf den Flurstücken 22, 204, 221, 294, 295, 335 und 1487 sind Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplatzanlagen zu begrünen. Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.