• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_94112d16-2fb3-4d5e-93be-1cb8aa1dd00b

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity18
    xpPlanDate
    • 2022-08-02
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung unterirdischer Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung