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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel24
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung