Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten 50 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.