Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Wohngebieten,
den urbanen Gebieten, den Flächen für den Gemeinbedarf,
den Straßenverkehrsflächen und den Straßenverkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung die außerhalb
des Plangebiets liegenden Flurstücke 1009, 1010, 1868,
2680 sowie 2292 m² des Flurstücks 5074 der Gemarkung
Neuengamme im Stadtteil Kirchwerder zugeordnet.