Im mit „WA 1“ bezeichneten Gebiet sind die Dachflächen als Flachdächer zu errichten und mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbauextensiv mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Die Dächer sind als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen. Ausgenommen sind genehmigungsfreie Nebengebäude sowie Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 30 von Hundert (v. H.) bezogen auf die Gebäudegrundfläche.