• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_953292a6-5f6b-438e-bf49-6dd3d6f3d4a3

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord31
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume, in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung