• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_9557aa47-5c7e-49bb-bb8e-ef37f3ba6ec9

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder31
    xpPlanDate
    • 2021-09-28
    schluessel
    • § 2 Nr. 5
    text
    • Für alle Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel ein Arrestraum mit Nutzung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, besteht.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung