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    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder14
    schluessel
    • § 2 Nr. 12
    text
    • Dachgauben und Zwerchhäuser dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge der gesamten darunterliegenden Fassadenseite entspricht. Balkone und Loggien sind in Dachflächen unzulässig und dürfen maximal eine Länge haben, die an der längsten Stelle gemessen insgesamt höchstens einem Drittel der Länge der entsprechenden Fassade entspricht.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung