Das Sondergebiet „Technologiepark“ dient der Unterbringung
von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
sowie innovativen, technologieorientierten
Unternehmen und Betrieben (technologie-orientiertes Gewerbe). Zulässig sind Forschungs-, Laborund
Hochschuleinrichtungen, forschungs- und technologieorientierte
Gewerbebetriebe sowie forschungs- und
technologieorientierte Dienstleistungsbetriebe mit zugehörigen
Verwaltungsnutzungen, Produktions-, Werkstatt-,
Labor- und Lagerflächen sowie Nebenanlagen und
Nebenflächen. Ausnahmsweise können der Versorgung
des Gebiets dienende Betriebe und reine dienstleistungsorientierte
Betriebe zugelassen werden, soweit sie räumlich
und funktional untergeordnet sind.