Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume
und Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen,
so dass der Umfang und der Charakter der
Pflanzung erhalten bleiben. Die mit „(H)“ bezeichnete
Hecke darf im Bereich notwendiger Zuwegungen unterbrochen
werden.