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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder24
    xpPlanDate
    • 2014-03-24
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Die Sträucher müssen bei der Pflanzung eine Höhe von mindestens 0,80 m aufweisen. Es sind zwei Sträucher pro laufenden Meter zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung