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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne39
    xpPlanDate
    • 2025-07-08
    schluessel
    • § 2.13
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet ist das Niederschlagswasser, sofern und soweit es nicht gesammelt und genutzt wird, über naturnah zu gestaltende, standortgerecht zu bepflanzende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltebecken zurückzuhalten und in die öffentliche Vorflut abzuleiten. Die Bepflanzung ist zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern und soweit eine oberirdische Rückhaltung nicht möglich ist, kann die Rückhaltung ausnahmsweise auch durch unterirdische Anlagen (zum Beispiel Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen) erfolgen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung