Auf den gekennzeichneten Flurstücken 1855, 4923 und
4924 der Gemarkung Ottensen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind bei Nutzungsänderungen
beziehungsweise bei baulichen Änderungen
Bodenaushub und dessen fachgerechte Entsorgung
zu leisten. Vor Baubeginn ist diesbezüglich Kontakt mit
dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
des Bezirksamtes Altona aufzunehmen.