Im Gewerbegebiet gelten folgende Anforderungen:
Die mit „(A)" bezeichneten Außenwände sowie das Dach der Flaschenabfüllanlage sind so auszubilden, dass außerhalb der Abfiillanlage Immissionswerte von 35 dB(A) in der Nacht und 50 dB(A) am Tag nicht überschritten werden.