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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek65
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Außerdem sind Handels- und Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung