Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der
obersten Geschosse von Gebäuden, die eine Neigung bis zu
20 Grad aufweisen, mit einem mindestens 12 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind auf bis zu
50 v. H. dieser Dachflächen Flächen für nicht aufgeständerte
technische Anlagen und zur Belichtung sowie für
deren Wartung notwendige Flächen.