In den allgemeinen Wohngebieten sind im „WA 1“ mindestens 14 Baumanpflanzungen, im „WA 2“ mindestens 10 Baumanpflanzungen und im „WA 3“ mindestens 15 Baumanpflanzungen, im urbanen Gebiet sind mindestens 18 Baumanpflanzungen und in der Planstraße sind mindestens 3 Baumanpflanzungen vorzunehmen.