Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind mit
einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung
kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als
Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung
oder der Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme
von Sonnenkollektoren oder Anlagen für Photovoltaik,
dienen. Mindestens 50 vom Hundert der Dachflächen,
bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sind zu begrünen.
Dachflächen von Garagen und Carports sind mit
einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.