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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel28
    xpPlanDate
    • 2019-01-09
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist entlang der Westgrenze ein Knick herzustellen und zu unterhalten. Die übrige Fläche ist mit drei Obstbäumen zu bepflanzen und als Wiese zu unterhalten. Die Wiese ist einmal im Jahr in der Zeit von Mitte August bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung