Auf der festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ist entlang der Westgrenze ein Knick herzustellen
und zu unterhalten. Die übrige Fläche ist mit drei
Obstbäumen zu bepflanzen und als Wiese zu unterhalten.
Die Wiese ist einmal im Jahr in der Zeit von Mitte August
bis Ende Oktober zu mähen, wobei das Mähgut abzuräumen
ist. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist
unzulässig.