Im Mischgebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den
jeweiligen Grundstücken mindestens 20 vom Hundert
der Grundstücksfläche betragen. Diese Flächen sind mit
Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für die anzupflanzenden
Bäume und Sträucher sind standortgerechte
einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.