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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt105
    xpPlanDate
    • 2020-05-19
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Grundstückseinfriedigungen sind nur in Form von durchbrochenen Zäunen oder in Form von Hecken zulässig. Zu den Straßen müssen Einfriedungen in Form von Hecken aus heimischen Arten erstellt werden. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche mit Erhaltungs- und Anpflanzgeboten sowie notwendige Zufahrten und Zuwegungen zu den Grundstücken. Zulässig ist auch eine Kombination von Hecken und durchbrochenen Zäunen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung