• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_99da2bca-2f32-4c34-8a2e-0b67fd19173c

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_99da2bca-2f32-4c34-8a2e-0b67fd19173c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord8
    xpPlanDate
    • 1990-09-13
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung