• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_9a2f7a52-b21f-42d6-89c2-2c8f8a0562d7

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity6
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Werbeanlagen größer 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der mit Gehrechten zu belastenden Flächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung