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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel31
    xpPlanDate
    • 2024-01-12
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Betriebs beträgt. Verkaufs- und Ausstellungsflächen für zentrenund nahversorgungsrelevante Kernsortimente sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung