In den allgemeinen Wohngebieten ist je angefangene 500 m2 Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m2 Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18?