Die Stellplatzanlage auf dem Flurstück 1455 der Gemarkung Eidelstedt ist an der Süd- und Westseite geschossen auszubilden sowie allseitig mit Rankgerüsten zu umgeben und mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Die Stellplätze dürfen nicht mehr als 1,5 m über der Geländeoberfläche liegen.