Im Plangebiet ist nicht versickerbares Niederschlagswasser über offene Rinnen, Mulden, Gräben und Rückhaltebecken abzuleiten, sofern es nicht auf dem Grundstück
gesammelt und genutzt wird. In Bereichen von Wegequerungen sind Verrohrungen im erforderlichen Umfang zulässig. Anlagen zur Oberflächenentwässerung sind als naturnahe Gewässer oder als Vegetationsflächen anzulegen und standortgerecht zu bepflanzen. Die Bepflanzung
ist zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.