Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad zulässig. Dachgauben sind dem Farbton der verwendeten Dachdeckung anzupassen. Die Dächer sind im Erhaltungsbereich als Walmdächer auszubilden; die Hauptfirstrichtung ist parallel zum jeweiligen Straßenverkauf anzuordnen.