Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen
unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme funktionaler
Flächen wie zum Beispiel Terrassen und Wege,
mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit
Gehölzanpflanzungen vorgenommen werden, muss der
durchwurzelbare Substrataufbau für Sträucher und
Hecken mindestens 80 cm und für Bäume auf einer Fläche
von mindestens 12 m² je Baum mindestens 100 cm betragen.
Der Aufbau der begrünten Tiefgaragenflächen ist so
auszubilden, dass anfallendes Niederschlagswasser gemäß
Entwässerungskonzept in einer Retentionsschicht planmäßig
zurückgehalten und über gedrosselte Abläufe verzögert
abgeleitet wird.