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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel41
    xpPlanDate
    • 2009-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.1.6
    text
    • Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen: Mindestens 60 vom Hundert der Flächen sind naturnah anzulegen. Diese Flächen sind untereinander zu verbinden. Die Breite der Spielbahnen darf im Durchschnitt 40 m nicht überschreiten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung