Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Mindestens 60 vom Hundert der Flächen sind naturnah anzulegen. Diese Flächen sind untereinander zu verbinden. Die Breite der Spielbahnen darf im Durchschnitt 40 m nicht überschreiten.