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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde17
    xpPlanDate
    • 2023-10-05
    schluessel
    • §2Nr.14
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten sind für je 150 m² der nicht überbaubaren, bepflanzbaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren, bepflanzbaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Als nicht bepflanzbar gilt die Grundstücksfläche im Bereich des Schutzstreifens der gekennzeichneten vorhandenen unterirdischen Ölleitung. Die zur Anpflanzung festgesetzten Einzelbäume sind anrechenbar.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung