Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch dessen Orientierung an straßenabgewandten Seiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten sicherzustellen, dass durch
diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem
der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.